Karin Keller-Sutter: «Öffnung der Ehe beseitigt Ungleichbehandlung»

Es gibt keinen Grund, gleich- und verschiedengeschlechtliche Lebenspartnerschaften unterschiedlich zu behandeln. Das sieht auch der Bundesrat so. Er will, dass auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen, wenn sie das wollen.

An der Medienkonferenz vom 22. Juni 2021 präsentierte Justizministerin Karin Keller-Sutter die Argumente des Bundesrats für ein Ja zur «Ehe für alle». Heute haben gleichgeschlechtliche Paare nicht die gleichen Rechte wie heterosexuelle Paare. Sie dürfen nicht heiraten. Ihnen bleibt lediglich die eingetragene Partnerschaft. Diese wurde in den letzten Jahren der Ehe zwar angenähert, doch es bestehen nach wie vor rechtliche Unterschiede, namentlich bei der Adoption von Kindern, beim Zugang zur Fortpflanzungsmedizin sowie auch bei der Einbürgerung. «Die Öffnung der Ehe wird diese Differenzen beseitigen», so Keller-Sutter. «Deshalb wollen Bundesrat und Parlament, dass auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen. Für die Ehe zwischen Frau und Mann ändert sich hingegen nichts, es entsteht durch diese Vorlage niemandem ein Nachteil. Deshalb unterstützt der Bundesrat die Vorlage «Ehe für alle» und empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, ein Ja am 26. September.»

Medienkonferenz von Bundesrätin Karin Keller-Sutter: Youtube